Viele Oldtimer Freunde sind sich unsicher in wie weit sie mit einem H-Kennzeichen Umweltzone befahren dürfen. Doch zunächst ein paar kleine Informationen zur Umweltzone an sich.
Seit dem 1 März 2007 ist die Verordnung zur Kennzeichnung emmissionsarmer Kraftfahrzeuge in Kraft getreten. Diese ermöglicht den Städten ein Fahrverbrot in besonderst Feinstaub gefährdeten Region zu erlassen und diese entsprechend als Umweltzone auszuweisen.
Die Fahrzeuge werden in drei Kategorien eingeordnet, welche durch eine grüne, gelbe oder rote Plakette an der Windschutzscheibe des Fahrzeuges gekennzeichnet sind. Ein Verstoß dieser Verordnung wird durch eine Strafe von 40€ und 1 Punkt in Flensburg geahndet.
H-Kennzeichen Umweltzone – Regelung für historische Fahrzeuge
Für Oldtimer mit H-Kennzeichen, stellen die Umweltzonen in den Städten kein Problem dar, da diese von der Regelung ausgenommen sind. Historischen Fahrzeugen ist es erlaubt, sich auch innerhalb der Umweltzone zu bewegen. (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) Deshalb sind für die Historischen Fahrzeuge auch keine Umweltplaketten notwendig!
Thema Umweltzone & Diesel
Aktuell gehen wir auch davon aus, dass es bezüglich der aktuellen Urteile zum Thema Diesel und Umweltzone nicht zu einem Fahrverbot für Oldtimer bzw. Fahrzeugen mit einem H-Kennzeichen kommen wird. Dies wurde auch nach einem Telefonat mit dem TÜV SÜD bestätigt.
Doch die Diskussion für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen reißen für Umweltzonen nicht ab. So gibt es derzeit ein paar Städte, welche sich überlegen, auch ein Einfahrverbot für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen in Umweltzonen zu beschließen.
Sollte es zu dem Thema H-Kennzeichen Umweltzone etwas Neues geben, halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.