Diese Neuerungen gibt es für das H-Kennzeichen für das Jahr 2017
H-Kennzeichen nun kombinierbar mit der Saisonzulassung
Seit dem 10 Februar 2017 ist es nun möglich, das H-Kennzeichen mit dem Saisonkennzeichen zu kombinieren. Der Bundestag hat hierzu die „Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ neu gefasst. Der eigentliche Inhalt hierbei, war die internetbasierte Zulassungsform. Im Rahmen dessen wurde der Paragraph 9 Absatz 3 Satz 4 neu gefasst „Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 […] können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“ Dies hat zur Folge, dass durch die Kombination nun auch bei der Kraftfahrzeugsteuer gespart werden kann.
Was (Stand 03.0.3.2017) noch nicht klar ist, ist die Gestaltung des Kennzeichens, da die Maximalzahl von acht Stellen nicht überschritten werden darf. Landkreise mit drei Buchstaben dürften hierbei massive Probleme bekommen. Es bleibt abzuwarten, wie dies gelöst werden kann.
Diese Fahrzeuge können 2017 das H-Kennzeichen erhalten
– Audi 90 (B3)
– BMW 3er Touring (E30)
– BMW 750i (E32)
– Ford Sierra
– Mazda 626
– Mercedes Coupe (C124)
– Peugeot 405
– Porsche 959
– Renault R21 Turbo
– Ferrari F40